Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung eines Unternehmens in Dänemark
Dänemark zählt weltweit zu den zehn einfachsten Ländern, um Geschäfte zu machen, mit einem Körperschaftssteuersatz von nur 22% und einem unternehmensfreundlichen Umfeld mit minimaler Bürokratie. Mit über 330.000 registrierten aktiven Unternehmen im Land ist es offensichtlich, dass Unternehmer Dänemark als idealen Standort für die Gründung ihrer Unternehmen betrachten. Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Einzelunternehmen oder eine große Aktiengesellschaft gründen möchten, machen Dänemarks optimierte Prozesse den Start effizient. In diesem Blogbeitrag werden wir lernen, wie man ein Unternehmen in Dänemark gründet.
Die richtige Unternehmensstruktur wählen
Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur ist die Grundlage für die Gründung eines Unternehmens in Dänemark. Dänemark bietet verschiedene Rechtsstrukturen, um Unternehmen unterschiedlicher Größe und Bedürfnisse gerecht zu werden. Dazu gehören private Aktiengesellschaften (ApS), öffentliche Aktiengesellschaften (A/S), Einzelunternehmen und Partnerschaften.
Private Aktiengesellschaft (ApS)
Die private Aktiengesellschaft (ApS) ist eine der beliebtesten Unternehmensstrukturen in Dänemark. Sie eignet sich für kleine bis mittelgroße Unternehmen, die die persönliche Haftung begrenzen möchten. Ein ApS erfordert ein Mindestkapital von 40.000 DKK, und die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt. Diese Struktur bietet Flexibilität in der Führung, was sie für wachsende Unternehmen attraktiv macht.
Öffentliche Aktiengesellschaft (A/S)
Die öffentliche Aktiengesellschaft (A/S) ist ideal für größere Unternehmen, die planen, durch öffentliche Angebote erhebliches Kapital zu sammeln. Sie erfordert ein Mindestkapital von 400.000 DKK. Die A/S-Struktur unterliegt strengen Vorschriften, einschließlich der Notwendigkeit, einen Vorstand und eine Geschäftsleitung zu haben. Diese Struktur wird in der Regel von Unternehmen gewählt, die in größerem Maßstab tätig sein wollen.
Einzelunternehmen
Für einzelne Unternehmer ist das Einzelunternehmen eine einfache Option. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, was es zu einer zugänglichen Wahl für diejenigen macht, die kleine Unternehmen gründen. Der Eigentümer trägt jedoch die unbegrenzte persönliche Haftung für die Schulden des Unternehmens, was eine kritische Überlegung ist.
Partnerschaft
Dänemark bietet auch Partnerschaftsstrukturen, einschließlich allgemeiner Partnerschaften (I/S) und Kommanditgesellschaften (K/S). Alle Partner teilen die unbegrenzte Haftung in allgemeinen Partnerschaften, während in Kommanditgesellschaften ein oder mehrere Partner eine begrenzte Haftung basierend auf ihren Einlagen haben. Partnerschaften werden in der Regel durch einen Partnerschaftsvertrag geregelt, der die Rollen, Verantwortlichkeiten und Gewinnverteilungsmechanismen der Partner beschreibt.
Bei der Wahl einer Unternehmensstruktur sollten Faktoren wie Haftung, Mindestkapitalanforderungen, administrative Komplexität und langfristige Geschäftsziele sorgfältig bewertet werden, um mit Ihren unternehmerischen Ambitionen übereinzustimmen.
Vorbereitung der Dokumentation
Die korrekte Dokumentation ist entscheidend, wenn man ein Unternehmen in Dänemark gründet. Die erforderlichen Dokumente hängen von der gewählten Unternehmensstruktur ab, umfassen jedoch in der Regel grundlegende und finanzielle Dokumente.
Obligatorische Dokumente
Für private Aktiengesellschaften (ApS) und öffentliche Aktiengesellschaften (A/S) sind die Satzung und die Gründungsurkunde obligatorisch. Die Satzung definiert die Führungsstruktur des Unternehmens, die Stimmrechte und die Verantwortung der Aktionäre. Gleichzeitig beschreibt die Gründungsurkunde die Gründung des Unternehmens, einschließlich seiner Ziele, des Aktienkapitals und der Gründungsmitglieder.
Zusätzlicher Nachweis der Einzahlung des Aktienkapitals ist für Aktiengesellschaften erforderlich. Dies zeigt, dass das Mindestkapital auf das Bankkonto des Unternehmens oder ein Treuhandkonto eines Anwalts eingezahlt wurde.
Zusätzliche Dokumente für Zweigstellen oder ausländische Einheiten
Ausländische Unternehmen, die Zweigstellen in Dänemark gründen, müssen einen offiziellen Nachweis der rechtlichen Gründung in ihrem Heimatland vorlegen. Dazu gehören die Satzung, die Gründungsurkunde und eine Vollmacht, die dem Filialleiter die Befugnis gibt, im Namen der Muttergesellschaft zu handeln.
Die Bereithaltung dieser Dokumente gewährleistet einen reibungslosen Registrierungsprozess und die Einhaltung der dänischen Vorschriften.
Registrierung Ihres Unternehmens
Nachdem die geeignete Unternehmensstruktur gewählt und die erforderlichen Dokumente vorbereitet wurden, ist der nächste Schritt die Registrierung des Unternehmens bei den dänischen Behörden.
Zentrales Unternehmensregister (CVR)
Alle Unternehmen in Dänemark müssen sich bei der dänischen Unternehmensbehörde registrieren, um eine einzigartige zentrale Unternehmensregister (CVR) Nummer zu erhalten. Diese Nummer ist entscheidend, um das Unternehmen in allen rechtlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu identifizieren. Der Registrierungsprozess kann online über das Portal der dänischen Unternehmensbehörde, Virk.dk, abgeschlossen werden.
MwSt- und Steuerregistrierung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50.000 DKK müssen sich bei der dänischen Steuerbehörde (SKAT) für die Mehrwertsteuer (MwSt) registrieren. Die MwSt-Registrierung ist notwendig, um steuerkonforme Rechnungen auszustellen und die MwSt auf Einkäufe zurückzufordern. Darüber hinaus müssen Unternehmen sich für die Körperschaftssteuer registrieren und die dänischen Steuervorschriften einhalten.
Der Registrierungsprozess stellt sicher, dass das Unternehmen rechtlich anerkannt ist und seinen Steuerverpflichtungen in Dänemark nachkommt.
Finanzielle Einrichtung
Der Aufbau einer soliden finanziellen Grundlage ist entscheidend für den reibungslosen Betrieb eines Unternehmens in Dänemark. Dies beinhaltet die Sicherstellung ausreichenden Aktienkapitals und die Eröffnung eines Geschäftskontos.
Aktienkapitalanforderungen
Für Aktiengesellschaften ist die Einzahlung des Mindestkapitals eine Voraussetzung für die Registrierung. Der erforderliche Betrag für ein ApS beträgt 40.000 DKK, während ein A/S 400.000 DKK erfordert. Das Aktienkapital muss auf ein Geschäftskonto oder ein Treuhandkonto, das von einem Rechtsberater verwaltet wird, eingezahlt werden.
Eröffnung eines Geschäftskontos
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist entscheidend, um Ihr Unternehmen in Dänemark zu starten. Es ist obligatorisch für die Verwaltung finanzieller Operationen und stellt die Einhaltung der dänischen Steuer- und Rechtsvorschriften sicher. Ein Geschäftskonto ist notwendig, um tägliche Transaktionen, Steuerzahlungen, Gehälter und andere finanzielle Aktivitäten zu verwalten.
Vorbereitung der erforderlichen Dokumente
Um ein Geschäftskonto in Dänemark zu eröffnen, benötigen Sie:
- CVR-Nummer: Das zentrale Unternehmensregister (CVR) ist der einzigartige Identifikator Ihres Unternehmens und ist obligatorisch, um ein Bankkonto zu eröffnen.
- Identitätsnachweis: Banken verlangen einen Identitätsnachweis von den Direktoren oder autorisierten Zeichnungsberechtigten des Unternehmens. Dies umfasst in der Regel einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
- Satzung: Dieses Dokument beschreibt die Führungsstruktur des Unternehmens, die Stimmrechte und die Verantwortung der Aktionäre und dient als Nachweis der Legitimität des Unternehmens.
- Gründungsurkunde: Banken können manchmal eine Gründungsurkunde verlangen, um die Ziele und die anfänglichen Aktionäre des Unternehmens zu überprüfen.
Die richtige Bank wählen
Dänemark hat mehrere Banken, die Geschäftsdienstleistungen anbieten, darunter Danske Bank, Nordea und Jyske Bank. Bei der Auswahl einer Bank:
- Vergleichen Sie monatliche Gebühren und Transaktionskosten, um eine kosteneffektive Lösung zu finden.
- Stellen Sie sicher, dass die Bank umfassende digitale Tools anbietet, um Ihr Konto aus der Ferne zu verwalten.
- Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von dediziertem Support für Unternehmen.
Antragsprozess
Nachdem Sie die erforderlichen Dokumente gesammelt und eine Bank ausgewählt haben, umfasst der Antragsprozess folgende Schritte:
- Besuchen Sie die Bank persönlich oder beantragen Sie online über deren Geschäftskundenportal.
- Die Bank wird Ihre Dokumente überprüfen, um die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
- Bei Genehmigung stellt die Bank Kontodaten zur Verfügung, und Sie können das Konto für Ihre Geschäftstransaktionen nutzen.
Zusätzliche Anforderungen
Einige Banken können eine Mindesteinlage verlangen, um ein Geschäftskonto zu eröffnen. Darüber hinaus können für ausländische Unternehmer zusätzliche Dokumente erforderlich sein, wie z.B. ein Aufenthaltsnachweis oder eine dänische Arbeitserlaubnis.
Die frühzeitige Einrichtung dieser finanziellen Grundlagen stellt sicher, dass das Unternehmen reibungslos funktioniert.
Betriebliche Compliance
Die Einhaltung dänischer Vorschriften ist entscheidend, um die Rechtmäßigkeit und den reibungslosen Betrieb eines Unternehmens aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen stellt sicher, dass das Unternehmen innerhalb des rechtlichen Rahmens agiert, die Rechte der Mitarbeiter schützt und Transparenz für die Interessengruppen gewährleistet. Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Compliance in Dänemark.
Einrichtung eines eingetragenen Büros
Jedes Unternehmen in Dänemark muss eine eingetragene Büroadresse im Land haben. Diese Adresse ist der offizielle Ort für den Empfang rechtlicher Mitteilungen, administrativer Korrespondenz und Kommunikation von Regierungsbehörden.
Das eingetragene Büro muss eine physische Adresse in Dänemark sein, keine Postfachadresse, die die Präsenz des Unternehmens im Land darstellt. Die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters zur Einrichtung eines eingetragenen Büros ist eine gängige Praxis für ausländische Unternehmer. Dies stellt sicher, dass die Adresse alle regulatorischen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig einen zuverlässigen Kontaktpunkt für offizielle Kommunikation bietet.
Arbeitsvorschriften
Die Einhaltung der dänischen Arbeitsgesetze ist obligatorisch für Unternehmen, die beabsichtigen, Mitarbeiter einzustellen. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:
Schriftliche Arbeitsverträge
Arbeitsverträge müssen allen Mitarbeitern schriftlich zur Verfügung gestellt werden und sollten wesentliche Bedingungen enthalten, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten, Aufgaben und Kündigungsfristen. Dies gewährleistet Transparenz und schützt die Rechte sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge
Arbeitgeber müssen zum Sozialversicherungssystem beitragen, das Leistungen wie Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Renten abdeckt. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Gehalts des Mitarbeiters berechnet und müssen rechtzeitig gezahlt werden, um Strafen zu vermeiden.
Arbeitsplatzregeln
Das dänische Gesetz betont die Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen die Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, Antidiskriminierungspolitik und faire Behandlung aller Mitarbeiter sicherstellen.
Das Verständnis und die Einhaltung dieser Arbeitsvorschriften gewährleisten nicht nur die Compliance, sondern helfen auch, eine positive Arbeitsplatzkultur aufzubauen.
Jährliche Einreichung und Prüfung
Die jährliche Berichterstattung ist ein kritischer Aspekt der betrieblichen Compliance in Dänemark. Unternehmen sind verpflichtet, jährlich Finanzberichte bei der dänischen Unternehmensbehörde einzureichen. Diese Berichte bieten Transparenz über die finanzielle Gesundheit des Unternehmens und gewährleisten die Rechenschaftspflicht gegenüber den Interessengruppen.
Prüfungsanforderungen
Für bestimmte Unternehmen ist die Prüfung der Finanzberichte obligatorisch. Dies gilt für Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Jahresumsatz, der 8 Millionen DKK übersteigt.
- Bilanzsumme über 4 Millionen DKK.
- Mehr als 12 Vollzeitbeschäftigte.
Ein zertifizierter Prüfer muss die Prüfung durchführen, um die Genauigkeit der Finanzaufzeichnungen und die Einhaltung der dänischen Rechnungslegungsstandards zu überprüfen.
Die Nichteinhaltung dieser Compliance-Anforderungen kann zu Strafen, Schäden am Ruf des Unternehmens oder sogar zur Aussetzung der Geschäftstätigkeit führen. Durch die Einhaltung dieser Standards behalten Unternehmen ihren rechtlichen Status bei und zeigen Professionalität und Zuverlässigkeit gegenüber Partnern und Kunden.
Betriebliche Compliance in Dänemark erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit für Vorschriften und Berichtsstandards. Mit der richtigen Planung und professioneller Anleitung können Unternehmen diese Praktiken nahtlos in ihren Betrieb integrieren, was langfristigen Erfolg und Nachhaltigkeit sicherstellt.
Kosten und Zeitrahmen für die Gründung eines Unternehmens in Dänemark
Schritt | Kosten | Erforderliche Zeit |
---|---|---|
Unternehmensstruktur wählen | Keine direkten Kosten | 1–2 Tage |
Dokumentation vorbereiten | 0–5.000 DKK (Rechtsgebühren) | 3–7 Tage |
Registrierung bei dänischen Behörden | 670 DKK (Registrierungsgebühr) | 1–3 Tage |
Aktienkapital einzahlen | ApS: 40.000 DKK; A/S: 400.000 DKK | Sofort bei Registrierung |
Registrierung für MwSt und Steuer | Keine Kosten | 2–5 Tage |
Geschäftskonto eröffnen | 0–1.500 DKK (variiert je nach Bank) | 1–2 Wochen |
Eingetragenes Büro einrichten | 5.000–15.000 DKK jährlich | Sofort (laufende Kosten) |
Einhaltung der Arbeitsvorschriften | Variabel (basierend auf Gehältern) | Laufend |
Jährliche Einreichung und Prüfung | 10.000–50.000 DKK (Prüfungsgebühren) | Jährlich |
Zusätzliche Überlegungen zur Gründung eines Unternehmens in Dänemark
Bei der Gründung eines Unternehmens in Dänemark müssen zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden, insbesondere für Nicht-EU/EWR-Bürger, die Einstellung von Mitarbeitern und die Nutzung professioneller Berater für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten.
Für Nicht-EU/EWR-Bürger
Nicht-EU/EWR-Bürger müssen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, um ein Unternehmen in Dänemark zu gründen. Die dänische Behörde für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) bearbeitet diese Anträge. Antragsteller müssen ihren Geschäftsplan, finanzielle Ressourcen und potenzielle wirtschaftliche Beiträge zur dänischen Wirtschaft nachweisen.
Das Start-up Denmark-Programm ist ein spezielles Programm für internationale Unternehmer. Diese Initiative ermöglicht es Nicht-EU/EWR-Bürgern mit innovativen Geschäftsideen, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Eine unabhängige Expertenkommission muss die Geschäftsidee genehmigen, bevor der Antrag fortgesetzt werden kann.
Einstellung von Mitarbeitern
Bei der Einstellung von Mitarbeitern müssen Unternehmen die dänischen Arbeitsgesetze einhalten, um eine faire Behandlung und Arbeitnehmerleistungen sicherzustellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge bereitzustellen, die die Beschäftigungsbedingungen beschreiben. Dazu gehören Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen.
Arbeitgeber müssen sich auch bei der dänischen Arbeitsmarktstiftung (ATP) registrieren und zum Sozialversicherungssystem beitragen, das Renten, Krankenversicherung und Arbeitslosenleistungen abdeckt. Arbeitsplatzsicherheits- und Gleichheitsvorschriften müssen ebenfalls eingehalten werden, um ein positives Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Nutzung professioneller Berater
Die Beauftragung von rechtlichen und finanziellen Experten kann den Prozess der Gründung eines Unternehmens in Dänemark erheblich vereinfachen. Anwälte und Wirtschaftsprüfer, die mit den dänischen Geschäftsvorschriften vertraut sind, können bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente helfen, die Einhaltung der Steuergesetze sicherstellen und den Registrierungsprozess navigieren.
Diese Experten bieten auch wertvolle Einblicke, um finanzielle Operationen zu optimieren und die Risiken des Betriebs eines Unternehmens in Dänemark zu minimieren. Ihre Expertise kann Zeit und Ressourcen sparen, sodass Unternehmer sich auf das Wachstum ihres Unternehmens konzentrieren können.
FAQs
Kann ein Ausländer ein Unternehmen in Dänemark gründen?
Ja, Ausländer können ein Unternehmen in Dänemark gründen. EU/EWR- und nordische Bürger benötigen keine Erlaubnis, während Nicht-EU/EWR-Bürger eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigen. Das Start-up Denmark-Programm unterstützt Nicht-EU/EWR-Unternehmer mit innovativen Ideen. Eine Registrierung bei der dänischen Unternehmensbehörde ist erforderlich, und ein dänisches CVR-Nummer ist obligatorisch. Professionelle Beratung kann den Prozess vereinfachen.
Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Dänemark zu gründen?
Die Kosten hängen von der Art des Unternehmens ab. Eine private Aktiengesellschaft (ApS) erfordert ein Mindestkapital von 40.000 DKK, während eine öffentliche Aktiengesellschaft (A/S) 400.000 DKK benötigt. Zusätzliche Kosten umfassen Registrierungsgebühren, Rechts- und Beratungsdienste sowie Bankgebühren. Betriebskosten, wie die Miete eines eingetragenen Büros, fallen ebenfalls an.
Ist Dänemark startup-freundlich?
Dänemark ist sehr startup-freundlich und zählt zu den einfachsten Ländern, um Geschäfte zu machen. Es bietet ein unterstützendes Ökosystem mit geringer Korruption, effizienter digitaler Infrastruktur und staatlichen Initiativen wie Start-up Denmark. Unternehmer haben Zugang zu Finanzierung, Innovationszentren und einer qualifizierten Arbeitskraft. Der einfache Registrierungsprozess erhöht zusätzlich seine Attraktivität.
Wie hoch ist die dänische Steuer?
Dänemark hat einen Körperschaftssteuersatz von 22%, was im EU-Vergleich wettbewerbsfähig ist. Die Mehrwertsteuer (MwSt) beträgt 25% und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet. Arbeitnehmer unterliegen einer progressiven Einkommensteuer, die bis zu 55,9% erreichen kann. Arbeitgeber müssen auch zum Sozialversicherungssystem beitragen.
Was ist die 27%-Regel in Dänemark?
Die 27%-Regel in Dänemark bezieht sich auf ein spezielles Steuersystem für ausländische Forscher und Schlüsselmitarbeiter. Berechtigte Personen können bis zu sieben Jahre einen festen Einkommensteuersatz von 27% zahlen. Dieses System ist darauf ausgelegt, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und unterliegt spezifischen Kriterien und der Genehmigung durch die dänischen Behörden.